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Vermittlerbedingungen der erf24 touristic services GmbH

Präambel

erf24 touristic services GmbH (nachfolgend erf24 touristic services genannt) vermittelt Reiseleistungen über die von Traffics Softwaresysteme für den Tourismus GmbH entwickelte Buchungstechnologie.

I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

(1) Zwischen dem Kunden und erf24 touristic services kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt erf24 touristic services, ihm Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen oder Wohnmobile/Camper des jeweiligen Leistungsträgers zu vermitteln. erf24 touristic services tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an.

Die über diese Buchungstechnologie dargestellten Reiseangebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von erf24 touristic services oder dem jeweiligen Leistungsträger dar.

Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars an erf24 touristic services gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragt erf24 touristic services gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung.

Der Kunde erhält daraufhin von erf24 touristic services per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail-Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden lediglich den Eingang des Buchungsauftrages bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei ihm auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten diese Daten nicht korrekt sein, muss er sich unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei erf24 touristic services unter der Rufnummer +49 - 361 - 558940 - 8036 (kostenpflichtig: 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder der E-Mailanschrift service@reisesuche.de melden und die Daten richtig stellen. erf24 touristic services weist darauf hin, dass viele Leistungsträger eine Datenkorrektur, insbesondere für Flugtickets, in der Regel nur gegen Entgelt vornehmen, welches erf24 touristic services in anfallender Höhe an den Kunden weiterbelastet.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entweder der Leistungsträger oder erf24 touristic services dem Kunden gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.

(2) Wird erf24 touristic services vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit erf24 touristic services nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung von erf24 touristic services aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Erf24 touristic services ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können. So kann bei einer Aufteilung der gewünschten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein Leistungsträger als Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit dem Kunden für die gesamten Leistungen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein von den Leistungsträgern ausgehändigt wird. Der Kunde hat in diesem Falle also keine Absicherung gegen die Insolvenz des Leistungsträgers.

Zudem wird bei einer evtl. Schlechtleistung eines Leistungsträgers hinsichtlich der von diesem geschuldeten Leistung dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, so dass Ansprüche des Kunden deutlich geringer sein können.

II. Vermittlungsentgelte

Für die Vermittlungsleistung erhebt erf24 touristic services derzeit kein gesondertes Entgelt, behält sich die Erhebung von Beratungsgebühren jedoch für die Zukunft vor. Soweit erf24 touristic services von dem Anbieter der Reise oder der Reiseleistungen eine Provision erhält, ist diese bereits in dem Reisepreis enthalten.

III. Auskünfte, Hinweise

Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger gegenüber erf24 touristic services. Die Angaben von erf24 touristic services stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Auskünfte von erf24 touristic services beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung. erf24 touristic services haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihr erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.

IV. Zahlung

Unser Service-Center hilft Ihnen bei Fragen zu den Zahlungsmodalitäten Ihres Leistungsträgers gerne telefonisch unter der kostenpflichtigen Hotline +49 - 361 - 558940 - 8036 (kostenpflichtig: 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) weiter.

V. Reiseunterlagen

(1) Reiseunterlagen werden dem Kunden per E-Mail oder Post übermittelt; in Einzelfällen werden die Reiseunterlagen an einem Flughafenschalter hinterlegt, der dem Kunden mitgeteilt wird.
(2) Bei Mietwagen- und Wohnmobilbuchungen erfolgt die Übermittlung der Voucher an den Kunden entweder per Post, Fax oder E-Mail oder es wird dem Kunden die Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Mietwagen- oder Wohnmobilunternehmen übermittelt.
(3) Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.
(4) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per Email übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.
(5) erf24 touristic services oder deren beauftragter Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege.
(6) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch erf24 touristic services ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten erf24 touristic services umgehend hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

VI. Pflichten der erf24 touristic services, Haftung und Haftungsbeschränkung

Die vertraglichen Pflichten von erf24 touristic services umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von erf24 touristic services.

erf24 touristic services haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen, soweit von erf24 touristic services übernommen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Die Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

VII. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Informationen von erf24 touristic services zu den Einreise- und Gesundheitsbestimmungen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung.

Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder erf24 touristic services ausdrücklich mitgeteilt wurde.

Für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. erf24 touristic services haftet bei gesonderter Beauftragung zur Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, erf24 touristic services hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

Dem Kunden wird dringend geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.

VIII. Versicherungen

erf24 touristic services empfiehlt auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten und empfiehlt ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.

IX. Hinweise zu Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen der Leistungsträger besondere Pflichten des Kunden begründen können. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen.
Hierzu zählen auch die Einhaltung von Eincheckzeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.
Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises.
Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.

X. Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

XI. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen

Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen erf24 touristic services, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Leistungsende (Reiseende) gegenüber erf24 touristic services geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.

XII. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Reisevermittlers.
Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Erfurt vereinbart.